Legalize it? Grüner Entwurf für ein Cannabis-Gesetz

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Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat den Entwurf für ein Cannabis-Kontrollgesetz vorgelegt, den sie noch im März 2015 in den Bundestag einbringen will. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sowie des Besitzes, des Anbaus und des Vertriebs vor. Es handelt sich um ein so genanntes Artikelgesetz, das aus mehreren Einzelgesetzen besteht.

In Artikel 1 ist das Cannabiskontrollgesetz (CannKG) geregelt. Es sieht im Wesentlichen eine Legalisierung und Regulierung des Umgangs mit Cannabis vor. Es gilt ausschließlich für Cannabis, im Wesentlichen in den Darreichungsformen von Marihuana, Haschisch, Haschischöl, Pflanzen oder Samen, aber auch in Form von Zubereitungen, Mischungen und Lebensmitteln, wenn ein THC-Gehalt von 0,2 % überschritten wird. Nach § 5 des CannKG-Entwurfs soll Volljährigen der Besitz von 30 g Cannabis zuzüglich des jährlichen Ernteertrags aus dem Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf im befriedeten Besitztum und eben ein solcher Anbau erlaubt sein. Die 30 g-Grenze orientiert sich an den freigegebenen Mengen in den US-Bundesstaaten Colorado und Washington (eine Unze) sowie den zeitweise in Deutschland nach § 31a BtMG tolerierten Besitzmengen und liegt etwas unterhalb der in Uruguay (40 g). Die Mengen und Pfanzenanzahl soll vom Bundesgesundheitsministerium im Verordnungswege auch noch erhöht werden können. Der Anbau, Handel und Import von gentechnisch verändertem Hanf und Cannabis soll jedoch verboten sein. Das CannKG sieht im Übrigen Vorgaben für die Kennzeichnung, den Jugend- und Verbraucherschutz, Handel, Ein- und Ausfuhr, Anbau, Sicherheitsmaßnahmen, Nutzhanf, Straf- und Bußgeldvorschriften vor. Cannabis soll nur von gesetzlich geregelten „Cannabisfachgeschäften“ an Verbraucher verkauft werden (auch sog. „Hofläden“, aber kein Versandhandel), pro Einkauf eine Obergrenze von 30 g gelten. Der gewerbliche Umgang mit Cannabis soll genehmigungspflichtig sein, Voraussetzung für eine Erlaubniserteilung sind bestimmte Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Person (insbesondere keine Vorstrafen nach Maßgabe des § 10). Auch der Betrieb eines Cannabisfachgeschäfts, der Großhandel, die Ein- und Ausfuhr, Transport, Verarbeitung und Anbau sollen gesetzlich geregelten Voraussetzungen unterliegen. Es soll zudem ein grundsätzliches Werbeverbot gelten. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben sind nach dem Gesetzentwurf teils strafbar, teils mit Bußgeldern versehen. Es soll zudem eine Evaluation des Gesetzes nach vier Jahren erfolgen.

Der Artikel 2 des Artikelgesetzes sieht den Entwurf für ein Cannabissteuergesetz (CannStG) vor, mit dem Steuereinnahmen aus der Legalisierung von Cannabis generiert werden sollen. Die Cannabissteuer soll für Marihuana 4 EUR/g Endverkaufsprodukt, für Haschisch 5 EUR/g und für Haschischöl 6 EUR/g betragen. Die Autoren des Gesetzes gehen von Steuereinnahmen von ca. 2 Mrd. Euro aus, während man sich durch eine Legalisierung auch noch eine Kosteneinsparung von 1,8 Mrd. Euro durch den Wegfall von Strafverfolgungsmaßnahmen verspricht.

Artikel 3 sieht entsprechende Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes zur Legalisierung von Cannabis vor, Artikel 4 eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Hinblick auf Obergrenzen für THC-Gehalt im Blutserum (vorgeschlagene Grenze von 5 ng/ml), Artikel 5 eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung.

Nach Ansicht der Fraktion der Grünen ist die Prohibitionspolitik im Bereich von Cannabis gescheitert und mit dem bestehenden Verbot seien die verfolgten Ziele nicht zu erreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Gesetz aus den Reihen der Opposition im Bundestag durchsetzen wird, ist zzt. gleichwohl ausgesprochen gering. Nichtsdestotrotz handelt es sich um den ersten Gesetzentwurf dieser Art, der deutlich weiter geht und umfassender ausfällt als die derzeitigen Überlegungen seitens der Bundesregierung zur weitergehenden Legalisierung von Cannabis für bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen. Zuletzt hatten sich nicht nur 122 namhafte Strafrechtsprofessoren für eine Evaluation des Betäubungsmittelrechts insbesondere im Hinblick auf Cannabis ausgesprochen, auch die Deutsche Gesellschaft für Suchtprävention hat sich dieser Position angeschlossen.

Eine von manchen lang ersehnte Legalisierung steht zwar noch nicht unmittelbar bevor, aber nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den USA und angesichts neuer medizinischer und suchtmedizinischer Bewertung wird die Diskussion nunmehr anders geführt.



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