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Leiharbeit: Drehtüreffekt eingeschränkt

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Als sog. Drehtüreffekt hatte die Praxis eines Drogeriediscounters bundesweit für Empörung gesorgt. Die Drogeriekette Schlecker hatte Arbeitnehmer entlassen und als Zeitarbeiter zu niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingungen wieder eingestellt. Darauf hat der Gesetzgeber nun reagiert. Am 25. März wurde ein auch als „Lex Schlecker" bezeichnetes Gesetz verabschiedet, mit dem diesem Drehtüreffekt ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Zwar können Unternehmen auch weiterhin Arbeitnehmer wieder als Leiharbeiter in ihrer Firma einstellen. Allerdings soll dies nicht mehr zu verschlechterten Bedingungen als die Stammbelegschaft innerhalb von sechs Wochen möglich sein. Darüber hinaus wurde auch ein gesetzlicher Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen. Hintergrund ist die zum 1. Mai 2011 eintretende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU. Durch die Einführung der Lohnuntergrenze von 7,79 Euro (West) bzw. 6,89 Euro (Ost) sollen Billiglöhne vermieden werden.

Arbeitnehmerverbänden und Oppositionsparteien geht die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes allerdings nicht weit genug. Nach ihrer Ansicht fallen nur sehr wenige Zeitarbeiter in den Anwendungsbereich des „Lex Schlecker". Die meisten der aktuell ca. 1 Million Zeitarbeiter profitieren von der Drehtürklausel gar nicht, sodass der Schutz diesbezüglich von ihnen als völlig unzureichend bewertet wird.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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