Lettland Insolvenz: Verfahren für Tabakladenbesitzer eröffnet

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Ein weiteres Insolvenzverfahren in Lettland erfolgreich eröffnet.

Vom eigenen Laden direkt nach Riga

Für einen weiteren Mandanten von AdvoAdvice konnte in Riga ein Insolvenzverfahren erfolgreich eröffnet werden. Der Mandant war vor seinem Aufenthalt in Lettland als Gewerbetreibender tätig. 

Da die Geschäfte nicht ausreichend gut liefen und der Betroffene auch unter der hohen Arbeitsbelastung litt, zog er die Notbremse und entschied sich dafür seinen Laden aufzugeben und den Weg in die Insolvenz nach Lettland zu suchen. 

Nach seinem Umzug nach Lettland arbeitete der Betroffene in einem Lager als Lagerarbeiter und begründete in Lettland zunächst seinen Lebensmittelpunkt. Nach Ablauf von etwa sieben Monaten wurde durch einen lettischen Rechtsanwalt der Insolvenzeröffnungsantrag bei einem lettischen Gericht eingereicht.

Vorbereitung und gute Betreuung vor Ort sehr wichtig

Dem Betroffenen hat in seiner Zeit in Riga die gute Vorbereitung seines Aufenthalts durch die Firma Berger Consulting sehr geholfen. Auch der Rechtsrat von Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzei AdvoAdvice in Berlin hat dem Betroffenen immer wieder Orientierung beim Umgang mit Gläubigern und ehemaligen Geschäftspartnern gegeben. So konnten unnötige Zahlungen, aber auch Gerichtsverfahren in Deutschland vermieden und Kosten eingespart werden. 

Nach Ablauf der Einspruchsfrist in Lettland wird der Betroffene noch einige Zeit in Riga arbeiten und hofft, am Ende der Corona-Pandemie erst einmal seine Familie in Süddeutschland besuchen und mit dieser gemeinsam seinen erfolgreichen Aufenthalt in Riga (Lettland) feiern zu können.

AdvoAdvice hilft und berät vom Anfang bis zum Schluss

Sollten auch Sie sich überlegen, während oder auch nach der Corona-Krise Ihre finanziellen Verhältnisse neu zu ordnen und hierzu ein Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung in Lettland zu nutzen, sprechen Sie gerne mit den Experten in unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und sein Team beraten Sie gerne vom Anfang Ihres Weges in die lettische Insolvenz bis zur Umsetzung der Restschuldbefreiung und der Erledigung von Einträgen in der Schufa oder bei anderen Auskunfteien. 

Unser Angebot richtet sich hierbei vor allem an ehemalige Selbständige, Firmeninhaber, Gewerbetreibende oder Freelancer, die sich einen mindestens 6–7 monatigen Aufenthalt in Lettland einrichten und vorstellen können, um dort zu einer schnellen Entschuldung und Restschuldbefreiung zu gelangen. 

Schreiben Sie bei Interesse an der Insolvenz und Restschuldbefreiung in Lettland gerne eine E-Mail oder rufen Sie an unter der angegebenen Telefonnummer an. Ein erstes Beratungsgespräch ist kostenfrei und unverbindlich und dient vor allem Ihrer Information und einem ersten gegenseitigen Kennenlernen. 



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