"Letzte Mahnung" Go Web Ltd "Routenplaner"

Die GO WEB LTD verschickt derzeit Schreiben mit dem Titel "Letzte Mahnung".

Gefordert werden Bruttobeträge incl. Verzugspauschale  i.H.v. 64,95 für einen vermeintlichen 12-Monatszugang für Direkt-routenplaner.de.

Zur Durchsetzung der Forderung wird mit der "Übertragung an spezialisierte Inkasso-Rechtsanwaltsbüros" gedroht.

Bei allen mir in diesem Zusammenhang vorgelegten Zahlungsaufforderungen handelte es sich um "gefakte" Mahnungen.

Auch wenn es um "kleine" Beträge geht, sollten Sie sich vor Überweisung über die Rechtmäßigkeit der Forderung Gewissheit verschaffen. Eine Rückforderung des Betrages lässt sich in der Regel mangels "Ansprechpartner und/oder Verantwortlichem" bei solchen dubiosen Firmen kaum durchsetzen.

Die Mahnschreiben sind überzeugend verfasst, so dass man sich schnell einschüchtern lässt. Verbraucherschutz, Staatsanwaltschaft oder wir Anwälte helfen in diesen Fällen mit Rat und Tat.


Bewertung
121 von 124 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Neue Kommentare

Entschuldigung habe denn Kommentar erst heute bemerkt! von imkki am 26.11.2009 16:34

War es die Deutsche Zentral Inkasso?!
Auch diese ist "bekannt" - Verbraucherzentralen helfen ggf. weiter ebenso wie viele unserer Kollegen.
Und tatsächlich interessiert sich auch die Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft für offensichtliche Fälle von Betrug.
Aber wie gesagt, dies ist keine pauschale Vorverurteilung einzelner Unternehmen.
Im Zweifel gilt es den konkreten Sachverhalt zu prüfen.

routenplanerweb.de von SabineHort am 10.11.2009 21:27

Aus der letzten Mahnung ist bei uns ein Schreiben von einem Inkassobüro geworden.
Ist das auch ein Fake?
Wir haben vorher an den Absender der Mahnung geschrieben, dieser widersprochen und uns vorbehalten eine Anzeige wegen Betruges zu stellen.
Wäre nett, wenn hierzu jemand was sagen könnte.

Danke und Gruß

Alle Kommentare zu diesem Rechtstipp
Rechtstipp-Autor