Abmahnung/ Wettbewerbsrecht

Außergerichtliche Mitteilung eines Mitbewerbers an einen Konkurrenten darüber, dass dieser sich wettbewerbswidrig verhalten hat, verbunden mit der Aufforderung, die bezeichnete Handlung künftig zu unterlassen.
Sie ist in § 12 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehen.

Gemäß § 8 UWG kann jeder Mitbewerber einen anderen wegen unlauterer Wettbewerbshandlungen auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Vor der gerichtlichen Durchsetzung soll der Mitbewerber abgemahnt werden (§ 12 Absatz 1 UWG).

Zwar besteht keine Pflicht zur Abmahnung; sie empfiehlt sich aber.
Erhebt der Kläger ohne Abmahnung eine Unterlassungsklage, muss er die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (§ 93 Zivilprozessordnung). Der Beklagte kann nämlich einwenden, dass er zur Klage keinen Anlass gegeben hatte und bei entsprechendem Hinweis die Handlung auch ohne Klage eingestellt hätte. Regiert der Abgemahnte dagegen auf eine Abmahnung nicht, hat er Anlass zur Klage gegeben.

Die Abmahnung sollte aus vier Bestandteilen bestehen:

  • konkrete Beschreibung des beanstandeten wettbewerbswidrigen Verhaltens
  • Aufforderung, die konkrete Handlung künftig zu unterlassen
  • Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewährte Unterlassungserklärung abzugeben
  • Androhung gerichtlicher Schritte bei Zuwiderhandlung

Die Kosten der - rechtmäßigen - Abmahnung (meist Rechtsanwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe) muss der Abgemahnte übernehmen.

Der Abgemahnte kann sich in zweifacher Weise wirksam gegen eine Abmahnung wehren:

  • Er kann eine negative Feststellungsklage erheben. Die Klage ist auf die Feststellung zu richten, dass der Unterlassungsanspruch, den der Abmahnende behauptet, nicht besteht.
  • Er kann eine Schutzschrift bei dem Gericht, das der Abmahnende voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, hinterlegen. In der Schrift kann er darlegen, warum der behauptete Unterlassungsanspruch nicht besteht. So kann er unter Umständen eine einstweilige Verfügung gegen sich umgehen.
Praxistipp:

Eine Abmahnung kann zwar auch mündlich erfolgen, aus Beweisgründen sollte die Abmahnung jedoch immer schriftlich abgefasst werden. Damit der Zugang bewiesen werden kann, empfiehlt sich die Versendung per Einschreiben oder Fax oder die Zustellung durch einen Boten.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
A
Artikel
Abdingbarkeit Abfall Abgaben/ öffentliche Abhandenkommen von Sachen Abhilfebescheid Abhilfeverfahren Abkömmlinge Ablaufhemmung Abmahnung eines Arbeitnehmers Abmahnung/ Wettbewerbsrecht Abmahnverein Abnahme Abrechnung auf Neuwagenbasis Abrissverfügung Abschiebung Absehen von Strafe Absonderung Absprachen im Strafverfahren Abstammung Abstandsflächen Abstraktionsprinzip Abtretung Abwehrklage Abänderungsklage Actio libera in causa (a.l.i.c.) Actio pro socio Adhäsionsverfahren Adoption Adoption/ internationale Akteneinsicht Aktiengesellschaft (AG) Akzessorietät Alkohol am Steuer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages Allgemeinverfügung Altersteilzeit Amtsanwalt Amtsdelikte Amtsgericht (AG) Amtshaftung Amtshilfe Analogie Anderkonto Androhung des Zwangsmittels Anerbenrecht Anerkenntnis Anfechtung von Testamenten Anfechtung von Willenserklärungen Anfechtungsgesetz (AnfG) Anfechtungsklage Angebot Angeklagter Angeschuldigter Anhängigkeit Anhörung Anklage Anleitung zu Straftaten Annahme der Erbschaft Annahme eines Angebotes Anschlussberufung Anschlusspfändung Anspruch Anstalt des öffentlichen Rechts Anstellungsbetrug Anstiftung Antragsdelikte Anwaltsvergleich Anwartschaftsrecht Arbeit auf Abruf Arbeitgeber Arbeitgeberdarlehen Arbeitnehmer Arbeitnehmerähnliche Selbstständige Arbeitnehmerüberlassung/ gewerbsmäßige Arbeitsbereitschaft Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Arbeitslosigkeit Arbeitsplatzteilung Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsunfall Arbeitsunfall/ Wegeunfall Arbeitsunfähigkeit Arbeitsvertrag Arbeitszeit Arbeitszeugnis Arrestverfahren Artenschutz Arzthaftung Assessor Asyl Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltstitel Aufgebotsverfahren Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Aufhebung eines Verwaltungsaktes Aufhebungsvertrag Auflage im Erbrecht Auflassung Auflösung des Arbeitsverhältnisses/ gerichtliche Aufrechnung Aufschiebende Wirkung Aufsichtspflicht Aufsichtsrat Auftrag Augenschein Auseinandersetzung Ausgangsbehörde Ausgleichsabgabe Auskunftsanspruch Auskunftspflicht/ behördliche Auskunftsverweigerungsrecht Auslieferung Auslobung Ausschlagung der Erbschaft Ausschließung von Richtern Aussetzung der sofortigen Vollziehung Aussetzungsinteresse Aussonderung Ausweispflicht Ausweisung Außenbereich Außerordentliche Kündigung