Abmahnverein

Verein, dessen Gründungszweck und Hauptaufgabe die gewerbsmäßige Vornahme wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist.

Rechtlich wird Interessenverbänden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt, im eigenen Namen Wettbewerbsverstöße abzumahnen. Dahinter steht der Gedanke, dass der Schutz des lauteren Wettbewerbs nicht allein im Interesse der Mitbewerber liegt, sondern auch anderer Gruppen, etwa den Verbrauchern.

In der Vergangenheit wurden häufig Verbraucherschutzvereine gegründet, die massenhaft Abmahnungen ausgesprochen haben - meist mit dem vordergründigen Ziel, den Kostenerstattungsanspruch für die Abmahnungen geltend zu machen (Abmahnvereine). Deshalb wurde mit der Reform des Wettbewerbsrechts im Jahre 2004 der Kreis der Berechtigten stark eingeschränkt.
Berechtigt sind nach § 8 Absatz 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG):

  • Vereine zur Förderung gewerblicher Interessen
  • Verbraucherschutzvereine
  • die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammer (IHK)

Verbraucherverbänden und Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen dürfen dabei nur unter bestimmten Voraussetzungen Abmahnungen aussprechen, die in § 8 Absatz 3 Nr. 2 und 3 UWG genau definiert sind. Beispielsweise müssen sie eine größere Zahl von Mitgliedern repräsentieren und nach ihrer Ausstattung in der Lage sein, wirksam gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.

Es empfiehlt sich für den Abgemahnten daher immer genau zu prüfen, mit welcher Art von Verband er es zu tun hat - und ob dieser tatsächlich legitimiert ist, über die Lauterkeit des Wettbewerbs zu wachen.

Praxistipp:

Die Legitimation von Verbraucherverbänden kann man relativ einfach herausfinden: Eine Liste der entsprechenden Einrichtungen wird beim Bundesverwaltungsamt geführt und kann dort abgefragt werden. Seit dem 31. Juni 2000 müssen abmahnende Verbraucherverbände dort eingetragen sein. Ansonsten gilt die Vermutung, dass sie nicht befugt sind, Abmahnungen auszusprechen. Für Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen gibt es eine solche Liste allerdings nicht.

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