Absehen von Strafe

Verzicht auf das Verhängen einer Strafe gegen einen Täter trotz feststehender Schuld.

Das Strafgesetzbuch (StGB erlaubt in verschiedenen Fällen, von einer Strafe abzusehen.
Hauptfälle sind:

  • Schwere Folge der Tat für den Täter (§ 60 StGB):
    Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Täter durch die Folgen der Tat bereits genug gestraft ist, beispielsweise bei fahrlässiger Tötung der eigenen Mutter oder wenn er durch die Tat selbst körperlich schwere Folgen erlitten hat.
  • Täter-Opfer-Ausgleich oder Schadenswiedergutmachung (§ 46a StGB):
    Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn der Täter die Wiedergutmachung der Tat gegenüber dem Opfer zumindest ernsthaft angestrebt hat oder das Opfer durch ihn materiell entschädigt wurde.

In beiden Fällen ist jedoch Voraussetzung, dass gegen den Täter nicht mehr al ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt worden wäre.

Bei verschiedenen Delikten ist das Absehen von Strafe darüber hinaus zulässig, wenn der Täter in tätiger Reue aus freien Stücken die Handlung aufgibt oder eine Strafverfolgung ermöglicht
Entsprechende Regelungen existieren für:

  • Hochverrat (§ 83a StGB)
  • strafbare Agententätigkeiten (§§ 87 Absatz 3, 98 Absatz 2 StGB)
  • Bildung einer kriminellen Vereinigung (§§ 129 Absätze 4 und 5 StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 Absatz 4 StGB)
  • Uneidlicher Falschaussage und Meineid (§ 158 Absatz 1 StGB)
  • Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Absatz 6 StGB)
  • Brandstiftung, schwere Brandstiftung oder besonders schwere Brandstiftung (§ 306e StGB)
  • Weitere gemeingefährliche Straftaten wie Explosions- und Strahlungsverbrechen (§ 314a Absatz 2 StGB)
  • Verkehrsstraftaten (§ 320 Absatz 2 StGB)
  • Umweltstraftaten (§ 330b StGB)

In einigen Fällen ist ein Absehen von Strafe vorgesehen, wenn den Täter nur ein geringer Schuldvorwurf trifft, etwa bei provozierendem Verhalten des Opfers:
Beispiele:

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter irriger Annahme der Rechtswidrigkeit der Handlung (§ 113 Absatz 4 StGB)
  • Aussagenotstand (§ 157 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Jugendlichen (§§ 174 Absatz 4, 182 Absatz 4 StGB)

Wird von einer Bestrafung abgesehen, wird der Täter für straffrei erklärt.
Er ist dann nicht vorbestraft.

Praxistipp:

Auch von einem behördlichen Fahrverbot, das wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit verhängt werden soll, kann ähnlich wie bei Strafen in Ausnahmefällen abgesehen werden, um eine ungerechtfertigten Härte oder gar wirtschaftliche Existenzbedrohung des Betroffenen zu vermeiden. Voraussetzung ist jedoch, dass auch ohne das Fahrverbot hinreichend auf den Betroffenen eingewirkt und er zu künftig verkehrsgerechtem Verhalten erzogen werden kann. Dies führt in der Praxis meist zu einer deutlichen Erhöhung der Geldbuße.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
A
Artikel
Abdingbarkeit Abfall Abgaben/ öffentliche Abhandenkommen von Sachen Abhilfebescheid Abhilfeverfahren Abkömmlinge Ablaufhemmung Abmahnung eines Arbeitnehmers Abmahnung/ Wettbewerbsrecht Abmahnverein Abnahme Abrechnung auf Neuwagenbasis Abrissverfügung Abschiebung Absehen von Strafe Absonderung Absprachen im Strafverfahren Abstammung Abstandsflächen Abstraktionsprinzip Abtretung Abwehrklage Abänderungsklage Actio libera in causa (a.l.i.c.) Actio pro socio Adhäsionsverfahren Adoption Adoption/ internationale Akteneinsicht Aktiengesellschaft (AG) Akzessorietät Alkohol am Steuer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages Allgemeinverfügung Altersteilzeit Amtsanwalt Amtsdelikte Amtsgericht (AG) Amtshaftung Amtshilfe Analogie Anderkonto Androhung des Zwangsmittels Anerbenrecht Anerkenntnis Anfechtung von Testamenten Anfechtung von Willenserklärungen Anfechtungsgesetz (AnfG) Anfechtungsklage Angebot Angeklagter Angeschuldigter Anhängigkeit Anhörung Anklage Anleitung zu Straftaten Annahme der Erbschaft Annahme eines Angebotes Anschlussberufung Anschlusspfändung Anspruch Anstalt des öffentlichen Rechts Anstellungsbetrug Anstiftung Antragsdelikte Anwaltsvergleich Anwartschaftsrecht Arbeit auf Abruf Arbeitgeber Arbeitgeberdarlehen Arbeitnehmer Arbeitnehmerähnliche Selbstständige Arbeitnehmerüberlassung/ gewerbsmäßige Arbeitsbereitschaft Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Arbeitslosigkeit Arbeitsplatzteilung Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsunfall Arbeitsunfall/ Wegeunfall Arbeitsunfähigkeit Arbeitsvertrag Arbeitszeit Arbeitszeugnis Arrestverfahren Artenschutz Arzthaftung Assessor Asyl Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltstitel Aufgebotsverfahren Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Aufhebung eines Verwaltungsaktes Aufhebungsvertrag Auflage im Erbrecht Auflassung Auflösung des Arbeitsverhältnisses/ gerichtliche Aufrechnung Aufschiebende Wirkung Aufsichtspflicht Aufsichtsrat Auftrag Augenschein Auseinandersetzung Ausgangsbehörde Ausgleichsabgabe Auskunftsanspruch Auskunftspflicht/ behördliche Auskunftsverweigerungsrecht Auslieferung Auslobung Ausschlagung der Erbschaft Ausschließung von Richtern Aussetzung der sofortigen Vollziehung Aussetzungsinteresse Aussonderung Ausweispflicht Ausweisung Außenbereich Außerordentliche Kündigung