Anschlusspfändung

Nochmalige Pfändung einer bereits gepfändeten beweglichen Sache des gleichen Schuldners.
Eine nochmalige Pfändung kommt entweder für eine andere Forderung desselben Gläubigers, aber auch für die Forderung eines anderen Gläubigers in Betracht.

Die Anschlusspfändung ist in § 826 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Sie setzt einen entsprechenden Antrag und eine wirksame Erstpfändung voraus, im Einzelnen:

  • Pfändung gegen denselben Schuldner
  • Verstrickung der Pfandsache durch Erstpfändung
  • Fortbestand der Verstrickung im Zeitpunkt der Anschlusspfändung

Zweck der Vorschrift ist eine Verfahrensvereinfachung, weil durch die bereits erfolgte und fortbestehende Verstrickung sich eine Wiederholung der Beschlagnahmeformalitäten erübrigt:
Eine weitere selbstständige Pfändung nach § 808 ZPO ist zwar möglich, aber nicht erforderlich.
Der Gerichtsvollzieher kann stattdessen eine Erklärung in das Protokoll aufnehmen, dass er die Sache auch für seinen neuen Auftraggeber pfändet.

Praxistipp:

Eine Aufhebung der Erstpfändung - etwa aufgrund einer Erinnerung - hat keinen Einfluss auf eine zwischenzeitlich wirksam erfolgte Anschlusspfändung. In diesem Fall rückt die Anschlusspfändung entsprechend im Rang vor.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
A
Artikel
Abdingbarkeit Abfall Abgaben/ öffentliche Abhandenkommen von Sachen Abhilfebescheid Abhilfeverfahren Abkömmlinge Ablaufhemmung Abmahnung eines Arbeitnehmers Abmahnung/ Wettbewerbsrecht Abmahnverein Abnahme Abrechnung auf Neuwagenbasis Abrissverfügung Abschiebung Absehen von Strafe Absonderung Absprachen im Strafverfahren Abstammung Abstandsflächen Abstraktionsprinzip Abtretung Abwehrklage Abänderungsklage Actio libera in causa (a.l.i.c.) Actio pro socio Adhäsionsverfahren Adoption Adoption/ internationale Akteneinsicht Aktiengesellschaft (AG) Akzessorietät Alkohol am Steuer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages Allgemeinverfügung Altersteilzeit Amtsanwalt Amtsdelikte Amtsgericht (AG) Amtshaftung Amtshilfe Analogie Anderkonto Androhung des Zwangsmittels Anerbenrecht Anerkenntnis Anfechtung von Testamenten Anfechtung von Willenserklärungen Anfechtungsgesetz (AnfG) Anfechtungsklage Angebot Angeklagter Angeschuldigter Anhängigkeit Anhörung Anklage Anleitung zu Straftaten Annahme der Erbschaft Annahme eines Angebotes Anschlussberufung Anschlusspfändung Anspruch Anstalt des öffentlichen Rechts Anstellungsbetrug Anstiftung Antragsdelikte Anwaltsvergleich Anwartschaftsrecht Arbeit auf Abruf Arbeitgeber Arbeitgeberdarlehen Arbeitnehmer Arbeitnehmerähnliche Selbstständige Arbeitnehmerüberlassung/ gewerbsmäßige Arbeitsbereitschaft Arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Arbeitslosigkeit Arbeitsplatzteilung Arbeitsrecht Arbeitsschutz Arbeitsunfall Arbeitsunfall/ Wegeunfall Arbeitsunfähigkeit Arbeitsvertrag Arbeitszeit Arbeitszeugnis Arrestverfahren Artenschutz Arzthaftung Assessor Asyl Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltstitel Aufgebotsverfahren Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Aufhebung eines Verwaltungsaktes Aufhebungsvertrag Auflage im Erbrecht Auflassung Auflösung des Arbeitsverhältnisses/ gerichtliche Aufrechnung Aufschiebende Wirkung Aufsichtspflicht Aufsichtsrat Auftrag Augenschein Auseinandersetzung Ausgangsbehörde Ausgleichsabgabe Auskunftsanspruch Auskunftspflicht/ behördliche Auskunftsverweigerungsrecht Auslieferung Auslobung Ausschlagung der Erbschaft Ausschließung von Richtern Aussetzung der sofortigen Vollziehung Aussetzungsinteresse Aussonderung Ausweispflicht Ausweisung Außenbereich Außerordentliche Kündigung