Bankgeheimnis

Pflicht der Kreditinstitute, Vermögensverhältnisse ihrer Kunden gegenüber Dritten nicht zu offenbaren und das Recht, entsprechende Auskünfte über Kunden zu verweigern.

Das Bankgeheimnis ist als solches nicht rechtlich normiert.
Rechtliche Grundlagen finden sich jedoch:

  • im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • der Abgabenordnung (AO), insbesondere § 30a AO
  • in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute

In Nr. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der privaten Banken verpflichten sich die Banken zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen, von denen sie Kenntnis erlangen.

Von dem Bankgeheimnis bestehen allerdings zahlreiche Ausnahmen.
Beispiele:

  • Auskunftspflicht gegenüber dem Strafrichter im Strafprozess.
  • Recht auf Vernehmung Bankmitarbeitern als Zeuge durch die Staatsanwaltschaft
  • Auskunftspflichten gegenüber den Finanzbehörden gemäß § 93 AO.
  • Auskunftsrechte der Arbeitsämter unter den Voraussetzungen des § 315 Absatz 2 SGB III verlangen.
  • Auskunftsanspruch von Renten- und Unfallversicherungsträgern bei Rückforderungsverlangen zu viel gezahlter Renten unter den Voraussetzungen des § 118 Absatz 4 SGB VI (Kontrollmitteilungen).

So ist auch gegenüber Finanzämtern das Bankgeheimnis nicht unmittelbar rechtlich geschützt. Es besteht eine Auskunftsverpflichtung, wenn durch den Steuerpflichtigen keine weitere Aufklärung des Sachverhalts zu erwarten ist. Darüber hinaus können seit 1. April 2005 die Finanzämter unter bestimmten Voraussetzungen feststellen, bei welchen Kreditinstituten ein Steuerpflichtiger ein Konto unterhält.

Praxistipp:

Wird das Bankgeheimnis verletzt, ist der betroffene Kunde unter bestimmten Voraussetzungen zur fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung berechtigt und kann Schadensersatz verlangen.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
B
Artikel
Bagatelldelikt Bahnreise Bankgeheimnis Basiszinssatz Bauaufsicht Baugenehmigung Baulast Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnungsrecht Bauordnungsverfügung Bauplanungsrecht Bauträger Bauvorbescheid Beamtenverhältnis Beamter Bebauungsplan Bebauungsplan/ einfacher Bebauungsplan/ qualifizierter Bedarfsgemeinschaft Bedienungsanleitung Bedingung Befristetes Arbeitsverhältnis Befristung Beglaubigung Begründung einer Lebenspartnerschaft Begünstigung Behindertentestament Behinderungs- und Diskriminierungsverbot Beihilfe im Strafrecht Beiladung Beistand Beitreibung Beiträge Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes Beleidigung Beliehener Beratungshilfe Beratungspflicht/ behördliche Bereicherung/ ungerechtfertigte Bereitschaftsdienst Berliner Testament Berufsausbildungsverhältnis Berufsfreiheit Berufskrankheit Berufsrichter Berufung Beschlagnahme Beschleunigtes Verfahren Beschluss Beschuldigter Beschwer Beschwerde Besitz Bestandskraft eines Verwaltungsaktes Bestandsschutz Bestechlichkeit Betreuer/ Vergütung Betreuung Betreuungsverfügung Betrieb Betriebliche Übung Betriebsbedingte Kündigung Betriebsgefahr Betriebsgeheimnis Betriebskosten Betriebsrat Betriebsrisiko Betriebsvereinbarung Betriebsverfassung Betriebsversammlung Betriebsänderung Betriebsübergang Betrug Betäubungsmittel Beurkundung Beurkundung/ notarielle Beweis Beweiserhebungsverbote im Strafverfahren Beweislast Beweismittel Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren Bewährung Bewährungsauflage Bierlieferungsvertrag Billigkeitshaftung Blutprobe Bodenschutz Bote Boykottverbot Brief- und Postgeheimnis Bruchteilsgemeinschaft Buchführung Bundesauftragsverwaltung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Bundeskanzler Bundesminister Bundesregierung Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Bußgeldbescheid Bußgeldkatalog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bürgerliches Recht Bürgschaft