Bauaufsicht

Überwachung des gesamten Baugeschehens durch Behörden.

Die Bauaufsicht dient dazu, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Erstellung eines Bauvorhabens und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen zu gewährleisten und zu kontrollieren.
Sie vollzieht das öffentliche Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Sie ist Teil des Ordnungsrechts und dient der öffentlichen Gefahrenabwehr.

Die Bauaufsicht wird durch die Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen.
Die Einrichtung der Bauaufsichtsbehörden ist im jeweiligen Landesrecht geregelt.

In dem meisten Bundesländern sind mehrere Verwaltungsebenen mit der Bauaufsicht betraut, die zueinander in einem Über-/ Unterordnungsverhältnis stehen. Unterschieden wird zwischen der unteren, mittleren und obersten Bauaufsichtsbehörde.
In der Regel ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) die untere Bauaufsichtsbehörde (teilweise auch kreisfreie Städte oder große selbständige Städte). Sie wird auch als Bauamt bezeichnet.

Zur Bauaufsicht zählen:

  • das Baugenehmigungsverfahren
  • die Bauüberwachung
  • die Bauzustandsbesichtigung

Werden Baurechtsverstöße festgestellt, so kann die Bauaufsichtsbehörde die zur Wiederherstellung baurechtskonformer Zustände erforderlichen Verfügungen erlassen und Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit treffen. Die einzelnen Befugnisse sind der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt (Bauordnungsverfügung).

Praxistipp:

In einigen Bundesländern darf ein Bauherr ein genehmigtes Gebäude erst dann in Betrieb nehmen, also beziehen und nutzen, wenn die schriftliche Abnahme der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorliegt. Entsprechende Hinweise sind gegebenenfalls in der Baugenehmigung enthalten.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
B
Artikel
Bagatelldelikt Bahnreise Bankgeheimnis Basiszinssatz Bauaufsicht Baugenehmigung Baulast Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnungsrecht Bauordnungsverfügung Bauplanungsrecht Bauträger Bauvorbescheid Beamtenverhältnis Beamter Bebauungsplan Bebauungsplan/ einfacher Bebauungsplan/ qualifizierter Bedarfsgemeinschaft Bedienungsanleitung Bedingung Befristetes Arbeitsverhältnis Befristung Beglaubigung Begründung einer Lebenspartnerschaft Begünstigung Behindertentestament Behinderungs- und Diskriminierungsverbot Beihilfe im Strafrecht Beiladung Beistand Beitreibung Beiträge Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes Beleidigung Beliehener Beratungshilfe Beratungspflicht/ behördliche Bereicherung/ ungerechtfertigte Bereitschaftsdienst Berliner Testament Berufsausbildungsverhältnis Berufsfreiheit Berufskrankheit Berufsrichter Berufung Beschlagnahme Beschleunigtes Verfahren Beschluss Beschuldigter Beschwer Beschwerde Besitz Bestandskraft eines Verwaltungsaktes Bestandsschutz Bestechlichkeit Betreuer/ Vergütung Betreuung Betreuungsverfügung Betrieb Betriebliche Übung Betriebsbedingte Kündigung Betriebsgefahr Betriebsgeheimnis Betriebskosten Betriebsrat Betriebsrisiko Betriebsvereinbarung Betriebsverfassung Betriebsversammlung Betriebsänderung Betriebsübergang Betrug Betäubungsmittel Beurkundung Beurkundung/ notarielle Beweis Beweiserhebungsverbote im Strafverfahren Beweislast Beweismittel Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren Bewährung Bewährungsauflage Bierlieferungsvertrag Billigkeitshaftung Blutprobe Bodenschutz Bote Boykottverbot Brief- und Postgeheimnis Bruchteilsgemeinschaft Buchführung Bundesauftragsverwaltung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Bundeskanzler Bundesminister Bundesregierung Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Bußgeldbescheid Bußgeldkatalog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bürgerliches Recht Bürgschaft