Bedienungsanleitung

In Textform verfasste Instruktion zur Handhabung eines technischen Gerätes.

Innerhalb eines Kaufs ist der Verkäufer grundsätzlich zur Lieferung einer verständlichen - in Deutschland deutschsprachigen - Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung verpflichtet.
Das gilt, soweit die gekaufte Sache zum sachgemäßen Gebrauch durch einen Laien eine solche Anleitung erfordert.

Die Mitlieferung der Bedienungsanleitung gehört zur Hauptleistungspflicht des Verkäufers.
Wird mit dem erworbenen Gegenstand keine oder eine fehlerhafte Bedienungsanleitung geliefert, ist die gekaufte Sache mangelhaft (Sachmangel). Der Käufer kann die Zahlung des Kaufpreises zunächst verweigern und sich sogar vom gesamten Vertrag lösen, falls der Verkäufer nicht nachliefert.

Von der Bedienungsanleitung zu unterscheiden ist die Montageanleitung.
Soweit eine gekaufte Sache vom Käufer erst noch montiert werden muss, hat der Sache auch eine verständliche und vollständige Montageanleitung beizuliegen (§ 434 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Das hat der Gesetzgeber 2002 durch die so genannte "Ikea-Klausel" klargestellt. Führt eine fehlerhafte Montageanleitung dazu, dass die Sache beschädigt wird, kann der Käufer den Schaden ersetzt verlangen.

Praxistipp:

Sollte der Käufer beim Kauf auf das Fehlen oder die Fehlerhaftigkeit einer Bedienungsanleitung hingewiesen worden sein, so ist der Verkäufer nicht zur Lieferung einer brauchbaren Bedienungsanleitung verpflichtet.

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