Begünstigung

Straftat, bei der jemand einen anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, Hilfe leistet, um ihm die Vorteile der Tat zu sichern.
In der juristischen Fachwelt wird sie auch als Restitutionsvereitelung bezeichnet.

Als "Hilfeleisten" werden alle Handlungen angesehen, die objektiv geeignet sind, die "Beute" gegen Entziehung zu sichern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Sicherung auch tatsächlich gelingt. Der Täter muss es nur wollen, dem anderen bei der Sicherung behilflich zu sein.
Durch die Strafbarkeit soll vermieden werden, dass die Wiederherstellung der rechtmäßigen Vermögenslage erschwert wird.

Die Begünstigung ist, wie auch Geldwäsche, Hehlerei und Strafvereitelung, ein so genanntes Anschlussdelikt.
Voraussetzung ist, dass zuvor. ein anderer vorsätzlich und rechtswidrig eine Straftat begangen hat. Hieraus muss dem Vortäter ein Vorteil erwachsen sein.

Eine Strafbarkeit wegen Begünstigung kommt beispielsweise in Betracht, wenn jemand:

  • die Beute eines Dritten für diesen im Haus aufbewahrt.
  • das erbeutete Geld für einen Dritten in Wertpapiere anlegt.
  • das gestohlene Auto für den Dieb umlackiert.
  • die Hehlerei in eigenen Räumen zulässt.

Die Begünstigung ist ein Vergehen und wird gemäß § 257 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) mit bis zu fünfjähriger Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
Dabei gilt:

  • Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
  • Der Begünstigende darf nicht wegen Beteiligung an der Vortat strafbar sein (sonst wird er deswegen bestraft).

Im Steuerstrafrecht ist die Begünstigung in § 369 Absatz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO) enthalten.

Als besondere Konkurs- / Insolvenzstraftaten sieht das Gesetz besondere Straftatbestände vor, die auch als Begünstigungen bezeichnet werden:

  • Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
  • Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
B
Artikel
Bagatelldelikt Bahnreise Bankgeheimnis Basiszinssatz Bauaufsicht Baugenehmigung Baulast Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnungsrecht Bauordnungsverfügung Bauplanungsrecht Bauträger Bauvorbescheid Beamtenverhältnis Beamter Bebauungsplan Bebauungsplan/ einfacher Bebauungsplan/ qualifizierter Bedarfsgemeinschaft Bedienungsanleitung Bedingung Befristetes Arbeitsverhältnis Befristung Beglaubigung Begründung einer Lebenspartnerschaft Begünstigung Behindertentestament Behinderungs- und Diskriminierungsverbot Beihilfe im Strafrecht Beiladung Beistand Beitreibung Beiträge Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes Beleidigung Beliehener Beratungshilfe Beratungspflicht/ behördliche Bereicherung/ ungerechtfertigte Bereitschaftsdienst Berliner Testament Berufsausbildungsverhältnis Berufsfreiheit Berufskrankheit Berufsrichter Berufung Beschlagnahme Beschleunigtes Verfahren Beschluss Beschuldigter Beschwer Beschwerde Besitz Bestandskraft eines Verwaltungsaktes Bestandsschutz Bestechlichkeit Betreuer/ Vergütung Betreuung Betreuungsverfügung Betrieb Betriebliche Übung Betriebsbedingte Kündigung Betriebsgefahr Betriebsgeheimnis Betriebskosten Betriebsrat Betriebsrisiko Betriebsvereinbarung Betriebsverfassung Betriebsversammlung Betriebsänderung Betriebsübergang Betrug Betäubungsmittel Beurkundung Beurkundung/ notarielle Beweis Beweiserhebungsverbote im Strafverfahren Beweislast Beweismittel Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren Bewährung Bewährungsauflage Bierlieferungsvertrag Billigkeitshaftung Blutprobe Bodenschutz Bote Boykottverbot Brief- und Postgeheimnis Bruchteilsgemeinschaft Buchführung Bundesauftragsverwaltung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Bundeskanzler Bundesminister Bundesregierung Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Bußgeldbescheid Bußgeldkatalog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bürgerliches Recht Bürgschaft