Beiträge

Öffentlichen Abgaben, die als Ersatz für die bei der Bereitstellung öffentlicher Leistungen entstandenen Kosten dienen.

Beiträge werden von einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesland, Gemeinde) einseitig festgesetzt.

Beiträge können bereits dann erhoben werden, wenn die Leistung von einer bestimmten Person benutzt werden kann oder ein möglicher Vorteil für sie entstanden ist. Auf die tatsächliche Inanspruchnahme kommt es nicht an. Dadurch unterscheiden sich Beiträge von Gebühren, die erst anfallen, wenn die Leistung von einer bestimmten Person in Anspruch genommen wird (z. B. Benutzungsgebühr) und von Steuern, die ohne jede konkrete Gegenleistung zu zahlen sind.

In der Praxis werden Beiträge vor allem von Kommunen erhoben.
Beispiele:

  • Erschließungsbeiträge für die Herstellung von Straßen oder Wegen
  • Straßenausbaubeiträge für die Erweiterung oder Erneuerung vorhandener Straßen
  • Anschlussbeiträge für Herstellung und Erweiterung von Wasser- und Abwasserleitungen

Beiträge dürfen nur aufgrund einer besonderen Rechtsgrundlage gefordert werden. Im kommunalen Bereich sind hier vor allem die Kommunalabgabengesetze der Länder zu beachten.

Praxistipp:

Neben den genannten eigentlichen Beiträgen werden allgemein auch Entgelte zur Mitgliedschaft in Organisationen (Mitgliedsbeitrag) und die in die Sozialversicherungen zu zahlenden Beträge (Sozialversicherungsbeiträge) als Beiträge bezeichnet.

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