Bundesminister

Alle Mitglieder der Bundesregierung mit Ausnahme des Bundeskanzlers.

Die Bundesminister bilden zusammen mit dem Bundeskanzler gemäß Artikel 62 des Grundgesetzes (GG) die Bundesregierung.
Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt, der dabei nicht ablehnen darf.
Bei der Ernennung müssen sie einen Eid auf die Verfassung leisten.

Bundesminister können, müssen aber nicht Mitglied des Bundestages sein.
Sie dürfen während ihrer Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben (Art. 66 GG). Aufsichtsratstätigkeiten können jedoch vom Bundestag genehmigt werden (Art. 66 GG, § 5 Absatz 1 Satz 3 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, BMinG).

Jedem Minister ist ein bestimmter Geschäftsbereich zugewiesen, sein Fachressort
Er leitet das entsprechende Ministerium selbstständig und in eigener Verantwortung (Ressortprinzip).

Zahl und Aufteilung der Ministerien sind nicht vorgeschrieben, sondern können vom Bundeskanzler bestimmt werden.
Allerdings sind einige Ressorts laut Grundgesetz zwingend:

  • Finanzministerium:
    Der Bundesminister der Finanzen wacht über die Steuereinnahmen der Länder, die dem Bund zufließen (Art. 108 Absatz 3 Satz 2 GG).
    Er muss überplanmäßigen Ausgaben zustimmen (Art. 112 GG).
    Er ist zur Rechnungslegung gegenüber Bundestag und Bundesrat verpflichtet (Art. 114 GG).
  • Verteidigungsministerium
    Der Bundesminister der Verteidigung hat die oberste Befehlsgewalt über die Streitkräfte (Art. 65a GG).
  • Justizministerium:
    Zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz gehören Wehrstrafgerichte (Art. 96 Absatz 2 Satz 4 GG).

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Ministerien, muss die Bundesregierung gemäß Art. 65 Satz 3 GG entscheiden (Kollegialprinzip oder Kabinettsprinzip).

Für ihre Tätigkeit erhalten die Minister ein Amtsgehalt, das sich an der Besoldung der Beamten orientiert (4/3 der Besoldungsgruppe B11 zuzüglich einer jährlichen Dienstaufwandsentschädigung, § 11 BMinG).

Das Amt endet:

  • wenn der Bundesminister - wie bei der Ernennung - auf Vorschlag des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten entlassen wird
  • mit jeder Beendigung des Amtes des Bundeskanzlers

Praxistipp:

Ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung hat Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat. Dabei werden Zeiten im Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung berücksichtigt und vorausgegangene Mitgliedschaften in einer Landesregierung berücksichtigt (§ 15 BMinG)

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
B
Artikel
Bagatelldelikt Bahnreise Bankgeheimnis Basiszinssatz Bauaufsicht Baugenehmigung Baulast Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnungsrecht Bauordnungsverfügung Bauplanungsrecht Bauträger Bauvorbescheid Beamtenverhältnis Beamter Bebauungsplan Bebauungsplan/ einfacher Bebauungsplan/ qualifizierter Bedarfsgemeinschaft Bedienungsanleitung Bedingung Befristetes Arbeitsverhältnis Befristung Beglaubigung Begründung einer Lebenspartnerschaft Begünstigung Behindertentestament Behinderungs- und Diskriminierungsverbot Beihilfe im Strafrecht Beiladung Beistand Beitreibung Beiträge Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes Beleidigung Beliehener Beratungshilfe Beratungspflicht/ behördliche Bereicherung/ ungerechtfertigte Bereitschaftsdienst Berliner Testament Berufsausbildungsverhältnis Berufsfreiheit Berufskrankheit Berufsrichter Berufung Beschlagnahme Beschleunigtes Verfahren Beschluss Beschuldigter Beschwer Beschwerde Besitz Bestandskraft eines Verwaltungsaktes Bestandsschutz Bestechlichkeit Betreuer/ Vergütung Betreuung Betreuungsverfügung Betrieb Betriebliche Übung Betriebsbedingte Kündigung Betriebsgefahr Betriebsgeheimnis Betriebskosten Betriebsrat Betriebsrisiko Betriebsvereinbarung Betriebsverfassung Betriebsversammlung Betriebsänderung Betriebsübergang Betrug Betäubungsmittel Beurkundung Beurkundung/ notarielle Beweis Beweiserhebungsverbote im Strafverfahren Beweislast Beweismittel Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren Bewährung Bewährungsauflage Bierlieferungsvertrag Billigkeitshaftung Blutprobe Bodenschutz Bote Boykottverbot Brief- und Postgeheimnis Bruchteilsgemeinschaft Buchführung Bundesauftragsverwaltung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Bundeskanzler Bundesminister Bundesregierung Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Bußgeldbescheid Bußgeldkatalog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bürgerliches Recht Bürgschaft