Dingliches Recht

Ein dingliches Recht ist das Recht einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache, das jedem Dritten gegenüber wirkt.

Die dinglichen Rechte erstrecken sich auf Sachen und Grundstücke, wobei der Kreis der dinglichen Rechte gesetzlich abschließend geregelt ist.
Diese sind u.a.:

  • das Eigentum,
  • die Hypothek,
  • die Grund- und Rentenschuld
  • oder das Pfandrecht.

Aus den dingliche Rechten (z.B. Eigentum), die unverjährbar sind, können dingliche Ansprüche entstehen (z.B. Eigentumsherausgabeanspruch).