Domain-Name

Internetadresse.

Der Domainname setzt sich aus einer Top-Level-Domain und weiteren Domainebenen zusammen.
Beispiel: valuenet.de

Top-Level-Domains werden in zwei Gruppen unterschieden:

  • länderspezifische Top-Level-Domains:
    z. B. "de" für Deutschland
  • typenspezifische Top-Level-Domains:
    z. B. "com" für kommerziell.

Domains unterhalb der vorstehend beschriebenen Top-Level-Domains werden von regionalen NICs (Network Information Centers) vergeben. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe der Interessenverbund "Deutsches Network Information Center" (DENIC). Eine noch unregistrierte Second-Level-Domain kann hier jeder beantragen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Da Domainnamen ein namensähnlicher Gebrauch zukommt, darf nicht jeder jeden Domain-Namen registrieren und nutzen. Die Verwendung von Markennamen oder den Namen von Unternehmen, Städten oder Prominenten kann Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter verletzen. Soweit nur Unternehmen betroffen sind, kommen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Betracht.

So darf die Registrierung von "Gattungsbezeichnungen" (z. B. mitwohnzentrale.de, anwaelte.de, autovermietung.de) nicht irreführend sein. Das ist z. B. der Fall, wenn durch die Gattungsdomain der Eindruck entsteht, es handele sich bei dem Domaininhaber um den einzigen oder um den maßgeblichen Anbieter in diesem Bereich. Bei Bejahung dieser Irreführung wäre dann ein Hinweis auf der Homepage erforderlich, dass es auch noch andere Anbieter gibt.
Außerdem können sie wettbewerbsrechtlich unzulässig sein, wenn sich deren Inhaber zwischen den potentiellen Kunden und andere Mitbewerber stellt und so die Kundenströme kanalisiert. Begründet wird dies damit, dass Surfer oft keine Suchmaschinen verwenden, sondern den Suchbegriff direkt als Internetadresse eingeben.

Gegen den unberechtigten Verwender von Domainnamen können Ansprüche bestehen auf:

  • Unterlassung der Nutzung
  • Schadensersatz wegen Verletzung eigener Namensrechte
  • Freigabe der Domain
Praxistipp:

Sie sollten keine Domains registrieren, die

  • bekannten Namen (Prominente, Städte, Kfz-Kennzeichen, staatliche Einrichtungen) entsprechen oder diese als prägende Bestandteile enthalten
  • Produkte (Marken, Zeitschriften) entsprechen oder diese als prägende Bestandteile enthalten
  • sprachlich oder schriftlich bekannten Namen oder Marken Begriffen stark ähnlich sind (z. B. "Moca Mola" oder "Cocoa Cola") - so genannte "Tippfehler-Domains"

Soweit der Domainname nicht ihrem privaten Namen entspricht, sollte über Suchmaschinen oder Patentämter recherchiert werden, auch wenn der gewünschte Name einem nicht bekannt vorkommt.