Domain-Name
Internetadresse.
Der Domainname setzt sich aus einer
Top-Level-Domain und weiteren Domainebenen zusammen.
Beispiel:
valuenet.de
Top-Level-Domains werden in zwei Gruppen
unterschieden:
- länderspezifische Top-Level-Domains:
z. B. "de" für Deutschland - typenspezifische
Top-Level-Domains:
z. B. "com" für kommerziell.
Domains unterhalb der vorstehend beschriebenen Top-Level-Domains
werden von regionalen NICs (Network Information Centers) vergeben. In
Deutschland übernimmt diese Aufgabe der Interessenverbund
"Deutsches Network Information Center" (DENIC). Eine noch
unregistrierte Second-Level-Domain kann hier jeder beantragen. Eine
Prüfung findet nicht statt.
Da Domainnamen ein
namensähnlicher Gebrauch zukommt, darf nicht jeder jeden
Domain-Namen registrieren und nutzen. Die Verwendung von Markennamen
oder den Namen von Unternehmen, Städten oder Prominenten kann
Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter verletzen. Soweit nur
Unternehmen betroffen sind, kommen Verstöße gegen das
Wettbewerbsrecht in Betracht.
So darf die Registrierung von
"Gattungsbezeichnungen" (z. B. mitwohnzentrale.de,
anwaelte.de, autovermietung.de) nicht irreführend sein. Das ist
z. B. der Fall, wenn durch die Gattungsdomain der Eindruck
entsteht, es handele sich bei dem Domaininhaber um den einzigen oder
um den maßgeblichen Anbieter in diesem Bereich. Bei Bejahung
dieser Irreführung wäre dann ein Hinweis auf der Homepage
erforderlich, dass es auch noch andere Anbieter gibt.
Außerdem können sie wettbewerbsrechtlich unzulässig
sein, wenn sich deren Inhaber zwischen den potentiellen Kunden und
andere Mitbewerber stellt und so die Kundenströme kanalisiert.
Begründet wird dies damit, dass Surfer oft keine Suchmaschinen
verwenden, sondern den Suchbegriff direkt als Internetadresse
eingeben.
Gegen den unberechtigten Verwender von Domainnamen
können Ansprüche bestehen auf:
- Unterlassung der
Nutzung
- Schadensersatz wegen Verletzung eigener
Namensrechte
- Freigabe der Domain
Praxistipp:
Sie sollten keine Domains registrieren, die
- bekannten
Namen (Prominente, Städte, Kfz-Kennzeichen, staatliche
Einrichtungen) entsprechen oder diese als prägende Bestandteile
enthalten
- Produkte (Marken, Zeitschriften) entsprechen oder
diese als prägende Bestandteile enthalten
- sprachlich
oder schriftlich bekannten Namen oder Marken Begriffen stark
ähnlich sind (z. B. "Moca Mola" oder "Cocoa
Cola") - so genannte "Tippfehler-Domains"
Soweit der Domainname nicht ihrem privaten Namen entspricht, sollte
über Suchmaschinen oder Patentämter recherchiert werden,
auch wenn der gewünschte Name einem nicht bekannt vorkommt.