Düsseldorfer Tabelle

Auf Grundlage der Regelbetragsverordnung (§ 1612a Absatz 3 BGB) erstellte Tabelle, in der Unterhaltsansprüche typisiert nach Kindesalter und Einkommen des Unterhaltspflichtigen gestaffelt sind.

Die Düsseldorfer Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben.

Die gliedert sich in vier Abschnitte:

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Mangelfälle
  • Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 Absatz 1 BGB

Die Düsseldorfer Tabelle wird ergänzt durch die:

  • Berliner Tabelle (für die neuen Bundesländer)
  • Leitlinien zum Unterhalt

Entsprechend der Regelbetragsverordnung wird die Düsseldorfer Tabelle zum 1. Juli jedes zweiten Jahres angepasst, was zuletzt 2007 geschehen ist.

Praxistipp:

Die in der Tabelle genannten Bedarfssätze dienen der Orientierung und Verfahrensvereinfachung für die Richter.
Sie stellen haben jedoch keine Gesetzeskraft, so dass von ihnen jederzeit abgewichen werden kann.