Exkulpation

Lateinisch für Entlastung.
Beweis, das eine gesetzlich Vermutung nicht besteht.

Im Gesetz sind für bestimmte Haftungsfragen Vermutungen enthalten, dass eine Person für den Eintritt eines Schadens verantwortlich ist, sie ein Verschulden trifft.
Dabei wird jedoch zumeist die Möglichkeit eingeräumt, die gesetzliche Vermutung mittels Gegenbeweis zu widerlegen.
Das Widerlegen der gesetzlichen Vermutung heißt Exkulpation.

Beispiel: Geschäftsherrn haften grundsätzlich für unerlaubten Handlungen ihrer Verrichtungsgehilfen (§ 831 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Die Haftpflicht entfällt aber, wenn bei der Auswahl der bestellten Person und bei der Leitung der Geschäftsangelegenheiten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet wurde oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde, der Geschäftsherr sich also exkulpieren kann.

Exkulpationsregeln gibt es unter anderem auch für die gesetzlich vermutete Haftung:

  • der Eltern für ihre Kinder (§ 832 Absatz 1 Satz 2 BGB)
  • des Tierhalters für sein Haustier (§ 833 Satz 2 BGB)
  • des Tieraufsehers für das beaufsichtigte Tier (§ 834 Satz 2 BGB)
  • des Grundstücksbesitzers für sein Grundstück (§ 836 Absatz 1 Satz 2 BGB)
  • des Kraftfahrzeugführers für sein Gefährt (§ 18 Absatz 1 Satz 2 Straßenverkehrsgesetz, StVG)

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
E
Artikel
E-Commerce E-Mail Ehe Eheaufhebung Ehegatteninnengesellschaft Ehegattennamensrecht Ehegattenunterhalt Ehevertrag Ehewohnung Ehrenamtliche Richter Ehrverletzende Äußerungen/ Widerruf Eid Eidesstattliche Versicherung Eidesverweigerung Eidesverweigerungsrecht Eigenbedarf Eigenschaft/ zugesicherte Eigentum Eigentum/ Inhalts- und Schrankenbestimmung Eigentumsvermutung Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbehalt/ erweiterter Eigentumsvorbehalt/ verlängerter Eigentumsvorbehalt/ weitergeleiteter Einbenennung Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Eingliederungszuschuss Einigungsstelle Einlage Einmanngesellschaft Einrede Einsichtsfähigkeit Einspruch Einstellung des Strafverfahrens Einstellungsverfügung/ baurechtliche Einstweilige Anordnung Einstweilige Verfügung Einwendung Einzelunternehmen Einziehung Elektronische Form Elternzeit Endurteil Enterbung Entfernungspauschale Entgeltfortzahlung Entziehung der Fahrerlaubnis Erbe Erbengemeinschaft Erbenhaftung Erbfolge Erbrecht Erbrecht des Ehegatten Erbschaft Erbschaftsbesitzer Erbschaftskauf Erbschein Erbunwürdigkeit Erbvertrag Erbverzicht Erfindung Erfüllung Erfüllungsgehilfe Erinnerung Erkenntnisverfahren Erkennungsdienstliche Behandlung Erkrankung eines Kindes eines Arbeitnehmers Erlassvertrag Erledigung der Hauptsache Erledigung eines Verwaltungsaktes Ermessen Ermittlungsverfahren Ersatzerbe Ersatzvornahme Ersatzzustellung Ersatzzwangshaft Erschließungsbeitrag Ersetzungsbefugnis Ersitzung Erziehungsgeld Eröffnungsbeschluss Europäische Gemeinschaft Europäische Kommission Europäische Union Europäischer Betriebsrat Europäischer Gerichtshof Europäischer Rat Europäischer Rechnungshof Europäischer Rechtsanwalt Europäischer Wirtschaftsraum Europäisches Gemeinschaftsrecht Europäisches Parlament Exekutive Exkulpation