Garantievertrag

Selbstständiger schuldrechtlicher Vertrag, in dem jemand die Haftung für einen bestimmten Erfolg oder Schaden übernimmt, der aus einem Rechtsverhältnis mit einem Dritten entstehen kann. Dabei haftet er auch für alle nichttypischen Zufälle.
Der Garantievertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht eigenständig geregelt.

Der Garant übernimmt eine selbstständige, vom Fortbestand der Hauptschuld, zum Teil sogar von deren Entstehen, unabhängige Verpflichtung.

Abzugrenzen ist der Garantievertrag deshalb von:

  • der Bürgschaft, bei der eine von der Hauptschuld abhängige Verbindlichkeit begründet wird
  • dem Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme), bei der nur eine bereits bestehende Schuld übernommen wird

Der Garantievertrag bedarf keiner Form, kann also auch mündlich geschlossen werden.
Deshalb können sich Garantieerklärungen auch aus Prospekten oder Werbespots ergeben, die dann durch schlüssiges Verhalten (Kauf, Auftragserteilung) vertraglich vereinbart werden.

Praxistipp:

Bloße Werbeaussage, an die sich der sich Erklärende erkennbar nicht festhalten lassen will, begründen keine Haftung. Verspricht ein Hersteller, sein Produkt sei "besser als alles bisher Dagewesene", hat er keinen Rechtsbindungswillen in Bezug darauf, dass dies auch stimmt. Der Nutzer des Produkts kann aus der Aussage keinen vertraglichen Anspruch herleiten.

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Garantie Garantievertrag Gaststättenerlaubnis Gebietskörperschaft Gebrauchsmuster Gebrauchsvorteil Gebühren Gebührenstreitwert Gefahr/ öffentliche Gefährdungshaftung Gefälligkeitsverhältnis Gegenvorstellung Geistiges Eigentum Geldbuße Geldstrafe Geldwäsche Gemeingebrauch Gemeinnützigkeit Gemeinschaftliche Bankkonten Gemeinschaftliches Testament Genehmigungsbedürftige Anlagen Genossenschaft (eG) Gericht der Hauptsache Gerichtsbescheid Gerichtskosten Gerichtskostenvorschuss Gerichtsstand Gerichtsstandsvereinbarung Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Gesamtbetriebsrat Gesamthandsgemeinschaft Gesamtschuld Gesamtstrafe Geschmacksmuster Geschäftsbezeichnung Geschäftsfähigkeit Geschäftsführer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) Geschäftsgeheimnis Geschäftsgrundlage Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaftsrecht Geständnis Gewaltbegriff Gewaltenteilung Gewalttaten/ Entschädigung für Opfer Gewerbe Gewerbe/ Zuverlässigkeit Gewerbeaufsicht Gewerbefreiheit Gewerbeschein Gewerbeuntersagung Gewerkschaften Gewinnzusage Gewohnheitsrecht Gewährleistung Girovertrag Glaubensfreiheit Glaubhaftmachung Gleichgestellte Globalzession Gläubiger Gläubigerverzug GmbH & Co. KG Grobe Fahrlässigkeit Grober Undank Grundbuch Grunddienstbarkeit Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft (EG) Grundgesetz (GG) Grundrechte Grundrechtsberechtigung Grundschuld Grundstück Gutgläubiger Erwerb Gutgläubiger Erwerb vom Kaufmann Gutgläubiger lastenfreier Erwerb Günstigkeitsprinzip Gütergemeinschaft Güterrechtsregister Güterstand Gütertrennung Güteverhandlung/ Zivilprozess