Gefälligkeitsverhältnis

Beziehung zwischen Personen, in deren Rahmen eine rechtlich nicht geschuldete Leistung erbracht wird.

Wird eine Leistung im Rahmen als Gefälligkeit erbracht, wollen sich die Parteien nicht rechtlich binden.
Entsprechend abgegebene Erklärungen fehlt es am Rechtsbindungswillen der Parteien.
Sie wollen nicht für den Eintritt und daraus entstehende Folgen einstehen und sich einer Haftung nicht unterwerfen.
Die Leistung erfolgt lediglich aus freundschaftlichen, gesellschaftlichen oder moralischen Gründen.

Gegenteil zum Gefälligkeitsverhältnis ist das Schuldverhältnis.

Das Gefälligkeitsverhältnis ist vor allem zu unterscheiden vom Gefälligkeitsvertrag. Hier wird aus einem Gefälligkeitsverhältnis heraus ein rechtlich verbindliches Schuldverhältnis begründet, wobei allerdings Haftungserleichterungen für den Schadensfall bestehen.

Entscheidend für die Abgrenzung einer Gefälligkeitshandlung von einer verbindlichen Willenserklärung ist, wie der Leistungsempfänger das Handeln des Leistenden unter den gegebenen Umständen unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen durfte. Es muss also für den anderen erkennbar sein, dass es sich um eine reine Gefälligkeit handelt.

Indizien für können sich ergeben aus:

  • der Art der Gefälligkeit
  • dem Grund und Zweck
  • der wirtschaftlichen Bedeutung
  • äußere Umständen
Praxistipp:

Die Leihe ist - wegen ihrer Unentgeltlichkeit - grundsätzlich ein Gefälligkeitsvertrag und begründet als solcher Pflichten, beispielsweise die Rückgabe der Sache.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
G
Artikel
Garantie Garantievertrag Gaststättenerlaubnis Gebietskörperschaft Gebrauchsmuster Gebrauchsvorteil Gebühren Gebührenstreitwert Gefahr/ öffentliche Gefährdungshaftung Gefälligkeitsverhältnis Gegenvorstellung Geistiges Eigentum Geldbuße Geldstrafe Geldwäsche Gemeingebrauch Gemeinnützigkeit Gemeinschaftliche Bankkonten Gemeinschaftliches Testament Genehmigungsbedürftige Anlagen Genossenschaft (eG) Gericht der Hauptsache Gerichtsbescheid Gerichtskosten Gerichtskostenvorschuss Gerichtsstand Gerichtsstandsvereinbarung Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Gesamtbetriebsrat Gesamthandsgemeinschaft Gesamtschuld Gesamtstrafe Geschmacksmuster Geschäftsbezeichnung Geschäftsfähigkeit Geschäftsführer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) Geschäftsgeheimnis Geschäftsgrundlage Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaftsrecht Geständnis Gewaltbegriff Gewaltenteilung Gewalttaten/ Entschädigung für Opfer Gewerbe Gewerbe/ Zuverlässigkeit Gewerbeaufsicht Gewerbefreiheit Gewerbeschein Gewerbeuntersagung Gewerkschaften Gewinnzusage Gewohnheitsrecht Gewährleistung Girovertrag Glaubensfreiheit Glaubhaftmachung Gleichgestellte Globalzession Gläubiger Gläubigerverzug GmbH & Co. KG Grobe Fahrlässigkeit Grober Undank Grundbuch Grunddienstbarkeit Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft (EG) Grundgesetz (GG) Grundrechte Grundrechtsberechtigung Grundschuld Grundstück Gutgläubiger Erwerb Gutgläubiger Erwerb vom Kaufmann Gutgläubiger lastenfreier Erwerb Günstigkeitsprinzip Gütergemeinschaft Güterrechtsregister Güterstand Gütertrennung Güteverhandlung/ Zivilprozess