Gerichtsstandsvereinbarung

Vertrag zwischen den Parteien des Rechtsstreits, durch den die örtliche gerichtliche Zuständigkeit eines erstinstanzlichen Gerichts bestimmt wird. Es handelt sich dabei um einen Prozessvertrag.

Durch die Vereinbarung kann ein eigentlich unzuständiges Gericht zuständig werden (Prorogation).

Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung sind in jedem Fall, dass:

  • sich die Vereinbarung auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis bezieht
  • der Rechtsstreit vermögensrechtliche Ansprüche betrifft
  • keine gesetzlich festgelegte ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts besteht

Finanz-, Verwaltungs- und Sozialstreitverfahren lassen keine Gerichtsstandsvereinbarung zu.

Uneingeschränkt sind Gerichtsstandsvereinbarungen nur nachträglich, das heißt nach Entstehen der Streitigkeit zulässig.

Eine vorherige Vereinbarung ist nur dann rechtlich bindend, wenn:

  • die Vertragsparteien Kaufleute oder juristische Personen sind oder
  • mindestens eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
  • sie für den Fall geschlossen wurde, dass die zu verklagende Partei ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder dieser zum Klagezeitpunkt unbekannt ist
Praxistipp:

Einer Gerichtsstandsvereinbarung entspricht das Verhandeln zur Hauptsache vor einem eigentlich unzuständigen Gericht, ohne dass die Unzuständigkeit gerügt wird.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
G
Artikel
Garantie Garantievertrag Gaststättenerlaubnis Gebietskörperschaft Gebrauchsmuster Gebrauchsvorteil Gebühren Gebührenstreitwert Gefahr/ öffentliche Gefährdungshaftung Gefälligkeitsverhältnis Gegenvorstellung Geistiges Eigentum Geldbuße Geldstrafe Geldwäsche Gemeingebrauch Gemeinnützigkeit Gemeinschaftliche Bankkonten Gemeinschaftliches Testament Genehmigungsbedürftige Anlagen Genossenschaft (eG) Gericht der Hauptsache Gerichtsbescheid Gerichtskosten Gerichtskostenvorschuss Gerichtsstand Gerichtsstandsvereinbarung Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Gesamtbetriebsrat Gesamthandsgemeinschaft Gesamtschuld Gesamtstrafe Geschmacksmuster Geschäftsbezeichnung Geschäftsfähigkeit Geschäftsführer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) Geschäftsgeheimnis Geschäftsgrundlage Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaftsrecht Geständnis Gewaltbegriff Gewaltenteilung Gewalttaten/ Entschädigung für Opfer Gewerbe Gewerbe/ Zuverlässigkeit Gewerbeaufsicht Gewerbefreiheit Gewerbeschein Gewerbeuntersagung Gewerkschaften Gewinnzusage Gewohnheitsrecht Gewährleistung Girovertrag Glaubensfreiheit Glaubhaftmachung Gleichgestellte Globalzession Gläubiger Gläubigerverzug GmbH & Co. KG Grobe Fahrlässigkeit Grober Undank Grundbuch Grunddienstbarkeit Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft (EG) Grundgesetz (GG) Grundrechte Grundrechtsberechtigung Grundschuld Grundstück Gutgläubiger Erwerb Gutgläubiger Erwerb vom Kaufmann Gutgläubiger lastenfreier Erwerb Günstigkeitsprinzip Gütergemeinschaft Güterrechtsregister Güterstand Gütertrennung Güteverhandlung/ Zivilprozess