Handwerksordnung (HandwO)

Gesetzliche Regelung des Handwerksrechts.

Das Bundesgesetz dient dem Schutz und der Förderung des Handwerks als Berufsstand in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Handwerksordnung wurde 1953 erlassen.

Sie regelt:

  • den Berufszugang
  • die Berufsbildung
  • die Befähigungsnachweise (Meisterprüfung)
  • die Aufsicht
  • die berufsständische Organisation (Handwerkskammer, Innung)
Praxistipp:

Handwerksberufe sind in zulassungspflichtige Gewerke, zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerke getrennt. Die zu den Gruppen zugehörigen Berufsbilder sind in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung einzeln aufgelistet.