Jagdschein
Wer die Jagd ausüben will, muss einen Jagdschein besitzen.
Er berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und
zum Erwerb von Jagdwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die
Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen
Revierinhabers notwendig.
Nichtdeutsche Jagdscheine
berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum
Waffenerwerb.
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird vom
zuständigen Amt geprüft. Der Jagdschein ist zu versagen oder
kann versagt werden, wenn die Person die erforderliche jagdrechtliche
Zuverlässigkeit nicht besitzt. Beispiele dafür sind:
- missbräuchlicher Umgang mit Waffen und Munition,
- Verurteilung wegen eines Verbrechens etc.
Praxistipp:
Außerdem bedarf es einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie
wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen
Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei der Beantragung des
Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden.