Judikative
Die rechtsprechende Gewalt.
Die Judikative ist eines der
drei Elemente der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik
Deutschland.
Sie steht neben der:
- gesetzgebenden
Gewalt (Legislative).
- ausübenden Gewalt
(Exekutive).
Die Judikative überwacht die Einhaltung
der Gesetze.
Sie ist in Deutschland per Verfassung den
Richtern anvertraut (Art. 92 Grundgesetz, GG). Ausgeübt sie durch
Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (§ 1 Deutsches
Richtergesetz, DRiG), institutionell durch
- das
Bundesverfassungsgericht (Art. 93, 94 GG)
- die obersten
Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 Absatz 1 GG).
- die
Gerichte der Länder.
Richter sind nach der
Verfassung unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen (Art. 97 GG).
Sie unterliegen keinerlei Weisungen.
Praxistipp:
Bundes- und
Landesgerichte sind in verschiedene Gerichtszweige unterteilt, denen
bestimmte Zuständigkeiten (nach Rechtsgebieten) und Aufgaben
zugeordnet werden. Die einzelnen Gerichtszweige haben in der Regel
drei Instanzen. Die höchste Instanz ist jeweils ein Bundesgericht,
die niedrigeren Instanzen sind Gerichte der Länder. Aufbau,
Abgrenzung, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit der verschiedenen
Gerichtsbarkeiten regelt die Gerichtsverfassung.