Justiziar

Bei einer Behörde, Verband oder einem Unternehmen angestellter Jurist, der für seinen Arbeitgeber rechtsberatend tätig ist.
Noch gebräuchlich ist für den Begriff auch die ältere Schreibweise als "Justitiar".

Der Justiziar ist häufig Leiter einer Rechtsabteilung oder nimmt die Aufgaben einer Rechtsabteilung alleine wahr.
In großen Unternehmen sind Justiziare meist auf spezielle Rechtsgebiete spezialisiert.

Die Bezeichnung als Justiziar ist nicht zwingend an eine bestimmte Ausbildung geknüpft.
In aller Regel haben Justiziare zumindest das erste juristische Staatsexamen an einer juristischen Universität abgeschlossen oder haben zumindest einen Abschluss als Wirtschaftsjurist (Fachhochschule) oder Diplom-Jurist.

Aufgaben eines Justiziars:

  • Analyse der Ziele und Vorhaben des Arbeitgebers auf ihre rechtliche Durchsetzbarkeit
  • Erkennen rechtlicher Probleme
  • Erarbeiten rechtlicher Lösungsvorschläge (Vertragsgestaltung)
  • Schuldung der Mitarbeiter in rechtlichen Fragen und Problemen
Praxistipp:

Ist der Justiziar Volljurist und arbeitet für seinen Arbeitgeber auch als Rechtsanwalt, wird er als Syndikus bezeichnet.