Justiziar
Bei einer Behörde, Verband oder einem Unternehmen
angestellter Jurist, der für seinen Arbeitgeber rechtsberatend
tätig ist.
Noch gebräuchlich ist für den Begriff
auch die ältere Schreibweise als "Justitiar".
Der Justiziar ist häufig Leiter einer Rechtsabteilung oder
nimmt die Aufgaben einer Rechtsabteilung alleine wahr.
In
großen Unternehmen sind Justiziare meist auf spezielle
Rechtsgebiete spezialisiert.
Die Bezeichnung als Justiziar ist
nicht zwingend an eine bestimmte Ausbildung geknüpft.
In
aller Regel haben Justiziare zumindest das erste juristische
Staatsexamen an einer juristischen Universität abgeschlossen oder
haben zumindest einen Abschluss als Wirtschaftsjurist (Fachhochschule)
oder Diplom-Jurist.
Aufgaben eines Justiziars:
-
Analyse der Ziele und Vorhaben des Arbeitgebers auf ihre rechtliche
Durchsetzbarkeit
- Erkennen rechtlicher Probleme
- Erarbeiten rechtlicher Lösungsvorschläge
(Vertragsgestaltung)
- Schuldung der Mitarbeiter in
rechtlichen Fragen und Problemen
Praxistipp:
Ist der
Justiziar Volljurist und arbeitet für seinen Arbeitgeber auch als
Rechtsanwalt, wird er als Syndikus bezeichnet.