Justizvollzugsanstalt (JVA)

Strafvollzugsbehörden, in denen die Freiheitsstrafen und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung vollzogen werden.
Des Weiteren sind sie für Untersuchungshaft, Ordnungshaft, Zwangshaft und Erzwingungshaft zuständig.

Die Justizvollzugsanstalten (kurz: JVA) sind Anstalten der Landesjustizverwaltungen.

Regeln zur Unterbringung der Gefangenen gibt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor, beispielsweise:

  • Die Sicherungsverwahrung findet getrennt vom Vollzug der Freiheitsstrafen statt.
  • Frauen werden grundsätzlich getrennt von Männern untergebracht.

Jugendliche werden in speziellen Jugendhaftanstalten untergebracht.