Justizvollzugsanstalt (JVA)
Strafvollzugsbehörden, in denen die Freiheitsstrafen und die
Unterbringung in Sicherungsverwahrung vollzogen werden.
Des
Weiteren sind sie für Untersuchungshaft, Ordnungshaft, Zwangshaft
und Erzwingungshaft zuständig.
Die Justizvollzugsanstalten
(kurz: JVA) sind Anstalten der Landesjustizverwaltungen.
Regeln zur Unterbringung der Gefangenen gibt das
Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor, beispielsweise:
- Die
Sicherungsverwahrung findet getrennt vom Vollzug der Freiheitsstrafen
statt.
- Frauen werden grundsätzlich getrennt von
Männern untergebracht.
Jugendliche werden in
speziellen Jugendhaftanstalten untergebracht.