Klauselerinnerung

Die Klauselerinnerung ist ein Rechtsbehelf im Zwangsvollstreckungsverfahren, mit welchem der Schuldner mit formellen und materiellen Einwendungen gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel vorgehen kann.

Voraussetzungen:

  • sachlich und örtlich ausschließlich zuständig ist das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat,
  • eine Frist ist nicht zu wahren,
  • die Erinnerung ist schriftlich zu erheben,
  • Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses (liegt vor, wenn eine Klausel erteilt ist).

Die Erinnerung hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Vollstreckungsklausel aus formellen oder materiellen Gründen nicht hätte erteilt werden dürfen.