Konzern

Zusammenschluss mehrer Unternehmen zur Erreichung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Ziels.

Man unterscheidet den bloßen Unternehmensverbund von dem Unternehmenszusammenschluss unter einer einheitlichen Leitung. Letzter differenziert sich wie folgt:

  • Unterordnungskonzern: alle verbundenen Unternehmen stehen unter der Leitung eines übergeordneten Unternehmens.
  • Gleichordnungskonzern: die verbundenen Unternehmen unterstehen keiner übergeordneten Leitung.