Krankengeld

Krankengeld wird unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.

Das Krankengeld ist geringer als die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Es beträgt in der Regel 80 % des durchschnittlichen Entgeltes.

Anspruch auf Krankengeld hat:

  • wer mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist,
  • arbeitsunfähig ist
  • und keine oder nicht mehr Entgeltfortzahlung (grundsätzlich nach 6 Wochen) erhält.

Die Leistungsdauer ist wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.