Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist grundrechtlich geschützt.

Für den Begriff der Meinung ist:

  • das Element der Stellungnahme,
  • des Dafürhaltens,
  • des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung

entscheidend.

Dabei ist gleichgültig, ob die Meinung richtig oder falsch ist. Jedoch ist eine erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ebenso ist eine Schmähung Dritter von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Begriff der Schmähkritik darf allerdings nicht zu weit ausgelegt werden.

Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Informationsfreiheit. Sie ist eine für die Meinungsäußerung notwendige Voraussetzung.

Das Recht auf Meinungsäußerung findet außerdem dort seine Schranken, wo gegen Gesetze verstoßen wird, die dem Schutz anderer höherrangiger Rechtsgüter dienen, z.B:

  • der Bestand der Bundesrepublik Deutschland,
  • die geordnete Rechtspflege
  • oder gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend (z.B. Pornographie).