Mietvertrag/ ordentliche Kündigung

Beendigung eines auf unbestimmte Zeit eingegangenen Mietverhältnisses innerhalb der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist.

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfordert immer das Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Dieser ist gegeben, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein berechtigtes Vermieterinteresse kann beispielsweise sein:

  • schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Mieter (nur nach vorheriger Abmahnung durch den Vermieter),
  • Eigenbedarf und
  • Möglichkeit, das Grundstück angemessen wirtschaftlich zu verwerten (ist in den neuen Bundesländern und in Ostberlin ausgeschlossen).

Eine vermieterseitige Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfordert immer die Schriftform. In dem Kündigungschreiben ist der Kündigungsgrund zu nennen. Der Mieter kann das Mietverhältnis innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen.

Praxistipp:

Kündigungen per Telegramm, Telefax oder E-Mail sind genauso unwirksam wie mündliche Kündigungen.