Mord

Mörder ist, wer einen anderen Menschen tötet und dabei besonders verwerflich handelt.

Liegt bei der Tötung eines Menschen keine besondere Verwerflichkeit nach Tatmotiv, Tatausführung oder Tatzweck vor, ist die Tat lediglich als Totschlag zu ahnden. Mörder ist, wer:

  • aus Mordlust,
  • zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
  • aus Habgier oder
  • sonst aus niedrigen Beweggründen
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen
  • oder zu verdecken

einen Menschen tötet.

Ein Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Ein minder schwerer Fall ist in der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehen.