Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Dem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz wird eine sehr große Bedeutung zugemessen.

Sie stellt eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dar. So dürfen in Betriebsvereinbarungen auch generelle Rauchverbote festgelegt werden, die sich auf sämtliche Betriebsräume erstrecken.

Praxistipp:

Einen geschlossenen Raum muss der Arbeitgeber den Rauchern nicht zur Verfügung stellen.