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Notar

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentliches Amts.

Die Hauptaufgaben eines Notars sind

  • die Beurkundung von Rechtsvorgängen
  • und die Beglaubigung von Unterschriften.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Notar unparteiisch zu handeln, das heißt der Notar ist niemals Vertreter einer Partei.

Praxistipp:

Die Beauftragung eines Notars ist kostenpflichtig.

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