Operate-Leasing
Unterfall des Leasingvertrages, der durch eine kurzfristige
Nutzungsüberlassung gekennzeichnet ist.
Es wird auch als
Operatingleasing bezeichnet.
Das Operate-Leasing kommt einem
normalen Mietvertrag sehr nahe, schließt meist weitere
mietuntypische Dienstleistungen (Wartung, Reparatur) ein.
Wesentliche Merkmale:
- Der Vertrag ist von beiden
Vertragspartnern jederzeit kündbar.
- Das volle
Investitionsrisiko trägt der Leasinggeber. Daher kommen für
das Operate-Leasing nur Wirtschaftsgüter in Frage, die leicht
erneut vermietet beziehungsweise vielseitig verwendet werden
können.
- Der Leasinggeber übernimmt die Wartung und
Reparatur der Leasinggegenstände.
- Die bilanzielle
Zurechnung und Aktivierung erfolgt beim Leasinggeber.
Das Leasingobjekt wird durch Operate-Leasing nicht vollständig
amortisiert (offene Restwerte).
Praxistipp:
Steuerlich schreibt
der Leasinggeber schreibt die Leasingobjekte über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab; der Leasingnehmer kann die
gezahlten Raten als Aufwand verrechnen.