Operate-Leasing

Unterfall des Leasingvertrages, der durch eine kurzfristige Nutzungsüberlassung gekennzeichnet ist.
Es wird auch als Operatingleasing bezeichnet.

Das Operate-Leasing kommt einem normalen Mietvertrag sehr nahe, schließt meist weitere mietuntypische Dienstleistungen (Wartung, Reparatur) ein.

Wesentliche Merkmale:

  • Der Vertrag ist von beiden Vertragspartnern jederzeit kündbar.
  • Das volle Investitionsrisiko trägt der Leasinggeber. Daher kommen für das Operate-Leasing nur Wirtschaftsgüter in Frage, die leicht erneut vermietet beziehungsweise vielseitig verwendet werden können.
  • Der Leasinggeber übernimmt die Wartung und Reparatur der Leasinggegenstände.
  • Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung erfolgt beim Leasinggeber.

Das Leasingobjekt wird durch Operate-Leasing nicht vollständig amortisiert (offene Restwerte).

Praxistipp:

Steuerlich schreibt der Leasinggeber schreibt die Leasingobjekte über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab; der Leasingnehmer kann die gezahlten Raten als Aufwand verrechnen.