Personalrat

Der Personalrat entspricht in etwa einem Betriebsrat.

Er nimmt die Interessen der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst und der Beamten wahr.

Dem Personalrat stehen Mitspracherechte bei:

  • Kündigungen,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Neueinstellungen,
  • Beförderungen usw. zu.

In Dienststellen, die mehr als fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen mindestens drei wählbar sind, müssen Personalräte eingerichtet werden.