Polizei- und Ordnungsbehörden

Die allgemeinen Polizei- und Ordnungsbehörden sind für alle Aufgaben der Gefahrenabwehr zuständig, soweit diese nicht durch ein Spezialgesetz den besonderen Polizei- und Ordnungsbehörden übertragen sind.

Während die allgemeinen Polizei- bzw. Ordnungsbehörden stets Landesbehörden sind, können besondere Polizei- und Ordnungsbehörden sowohl Landes- als auch Bundesbehörden sein.

Besondere Polizei- und Ordnungsbehörden sind u.a.:

  • die Gewerbeaufsichtsämter,
  • die Gesundheitsämter
  • und die Zollämter.