Prozessbetrug

Der Prozessbetrug stellt einen Sonderfall des Straftatbestands des Betrugs dar.

Der Prozessbetrug wird begangen, indem eine Prozesspartei:

  • das Gericht durch bewußt falsche Angaben täuscht
  • und dadurch eine für den Gegner bzw. einen Dritten
  • finanziell nachteilige Entscheidung veranlasst.

Ein Prozessbetrug ist beispielsweise gegeben, wenn ein Gläubiger wissentlich eine schon bezahlte Forderung einklagt.