Prozessgericht

Gericht, bei dem ein bestimmter Rechtsstreit anhängig ist oder durch eine Prozesshandlung anhängig gemacht werden soll.

Im Zivilprozessrecht ist beispielsweise bestimmt, dass das Prozessgericht zuständig ist für:

  • die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 117, 119 ZPO)
  • die Beweisaufnahme (§ 355 ZPO)
  • die Zwangsvollstreckung, soweit es sich nicht um Zahlungsansprüche handelt (§§ 887 bis 890, 893 ZPO)

Das Prozessgericht ist zu unterscheiden vom Vollstreckungsgericht.