Publikumsgesellschaft

Personengesellschaft, die auf eine Beteiligung von zahlreichen Gesellschaftern angelegt ist.
Publikumsgesellschaften dienen allein der Kapitalanlage der Gesellschafter.

Als Publikumsgesellschaften eignen sich die GmbH & Co. KG, aber auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine stille Gesellschaft.

Wegen der atypischen Beteiligung einer großen Anzahl von Gesellschaftern legt die Rechtsprechung bei der Prüfung der Gesellschafterverträge von Publikumsgesellschaften strengere Maßstäbe an.
Klauseln, die den Kapitalanleger mit ungewöhnlichen Risiken belasten, werden einschränkend ausgelegt.