Rechtfertigungsgründe im Strafgesetzbuch

Strafrechtliche Rechtfertigungsgründe sind Erlaubnistatbestände, die ein strafbares Verhalten ausnahmsweise gestatten.

Ist ein Straftatbestand erfüllt und liegen die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes vor, entfällt die Rechtswidrigkeit der Tat und mit ihr die Strafbarkeit.

Anerkannte Rechtfertigungsgründe sind:

  • die Notwehr (§ 32 StGB),
  • der entschuldigende Notstand (§ 35 StGB),
  • der rechtfertigende Notstand ( § 34 StGB)
  • und die Einwilligung (§ 228 StGB).