Rechtsbehelfsbelehrung

Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist eine gerichtliche oder behördliche Belehrung über fristgemäß einzureichende Rechtsbehelfe.

Sie ist insbesondere vorgeschrieben bei:

  • Haftbefehlen,
  • Verwaltungsakten von Bundesbehörden
  • und Widerspruchsbescheiden.
Praxistipp:

Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, so kann der Betroffene binnen eines Jahres nach Bekanntgabe mit einem Rechtsbehelf vorgehen.