Rechtshängigkeit/ Verwaltungsprozess

Mit der wirksamen Erhebung der Klage wird im Verwaltungsprozess die Streitsache rechtshängig.

Die Rechtshängigkeit bedeutet in jedem Stadium des Verfahrens ein Verfahrenshindernis für jede neue Klage mit dem gleichen Streitgegenstand.

Die Folgen der Rechtshängigkeit sind unter anderem:

  • die Unzulässigkeit neuer Klagen bezüglich desselben Streitgegenstands.
  • die Unterbrechung der Verjährung.
  • die Entstehung eines Anspruchs auf Prozesszinsen.

Die Rechtshängigkeit endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens bzw. seiner Beendigung (z.B. gerichtlichen Vergleich oder Klagerücknahme).