Rechtsmittel

Rechtsbehelf zur Kontrolle von Gerichtsentscheidungen durch ein anderes Gericht.

Rechtsmittel besitzen zwei wesentliche Eigenschaften:

  • Devolutiveffekt:
    Durch das Rechtsmittel geht der Rechtsstreit in die nächsthöhere Instanz über
  • Suspensiveffekt:
    Das Rechtsmittel hemmt die Rechtskraft, die angefochtene Entscheidung wird (vorerst) nicht rechtskräftig.

Rechtsmittel sind:

  • die Berufung,
  • die Revision
  • die Beschwerde (strittig)

Kein Rechtsmittel aber ist die Klage. Sie ist nur Rechtsbehelf zur erstmaligen Kontrolle einer Maßnahme durch ein Gericht.

Praxistipp:

Die Einlegung eines Rechtsmittels ist in der Regel an enge Fristen gebunden. Werden diese nicht eingehalten, kann das Rechtsmittel auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.