Schriftliches Vorverfahren

Nach Einreichung einer Klageschrift kann das Gericht entweder:

  • einen frühen ersten Termin bestimmen. Dies ist meist dann der Fall, wenn eine rasche Erledigung möglich und geboten ist.
  • oder ein schriftliches Vorverfahren anordnen. Dieses findet in allen anderen Fällen statt.

Sowohl mit dem frühen ersten Termin als auch mit dem schriftlichen Vorverfahren wird dem Beklagten die Möglichkeit geben, sich zu verteidigen.

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