Streitgegenstand

Der Streitgegenstand bezeichnet einen zivilrechtlichen Anspruch im prozessualen Sinn, somit den Gegenstand eines konkreten gerichtlichen Verfahrens.

Zur Bestimmung von Inhalt und Umfang des Streitgegenstandes ist sowohl der Klageantrag selbst (z. B. Zahlung von 10.000 Euro), als auch der zugrundeliegende Sachverhalt (z. B. Kauf eines bestimmten Pkw und dessen Lieferung) heranzuziehen (zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff).

Der Abgrenzung verschiedener Streitgegenstände ist im zivilrechtlichen Verfahren von entscheidender Bedeutung:

  • Die materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung umfaßt nur den Streitgegenstand, so dass ein erneutes Verfahren über den gleichen Streitgegenstand grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 322 ZPO).
  • Die Rechtshängigkeit eines Verfahrens über den gleichen Streitgegenstand steht der Zulässigkeit der Klage entgegen (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG).
  • Die Änderung des Streitgegenstandes während eines laufenden Prozesses (Klageänderung) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. (§ 263 ZPO).
  • Die Verhandlung über mehrere Streitgegenstände in einem Verfahren (objektive Klagehäufung) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (§ 260 ZPO).

Ob der gleiche oder verschiedene Streitgegenstände vorliegen, ist in den meisten Fällen einfach zu beantworten: Hat der Kläger unterschiedliche Klageanträge gestellt, handelt es sich ohne weiteres (auch bei gleichem Sachverhalt) um verschiedene Streitgegenstände. Wird der gleiche Antrag auf einen völlig verschiedenen Lebenssachverhalt gestützt, liegt ebenfalls ein anderer Streitgegenstand vor. Abgrenzungsprobleme entstehen jedoch oft, wenn in einem Prozess nachträglich durch den Kläger Gründe für die Klage nachgeschoben werden.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
S
Artikel
Sachbeschädigung Sachdarlehensvertrag Sachenrecht Sachmangel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Sale-and-lease-back-Vertrag Salvatorische Klausel Satzung Schaden/ immaterieller Schadensersatz Schadensersatzpflicht im Schuldrecht Scheckprozess Scheidung Scheidung/ Gemeinsame Schulden Scheidungsverbund Scheingeschäft Scheinselbstständigkeit Schenkung Schenkung/ Schadensersatzpflicht Schiedsgerichtliches Verfahren Schmerzensgeld Schriftform Schriftliches Vorverfahren Schuld Schuldanerkenntnis Schuldbeitritt Schuldenbereinigungsplanverfahren Schuldfähigkeit Schuldner Schuldnerverzeichnis Schuldnerverzug Schuldrecht Schuldverhältnis Schuldübernahme Schutz vor Gewalt in der Wohnung Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) Schwangerschaftskonfliktberatung Schwerbehinderte Schwere der Schuld/ Besondere Schwurgericht Schächten Schätzung Schöffen Selbstbehalt Selbstbindung der Verwaltung Selbsthilfe/ erlaubte Selbstkontrahieren Selbstvornahme Sicherheit und Ordnung/ öffentliche Sicherstellung Sicherungsanordung Sicherungsverwahrung Signatur Sittenwidrigkeit Sitz Sofortige Beschwerde Sofortvollzug Sondernutzung Sonderzahlungen Sorgerecht Sozialauswahl Sozialgeld Sozialgerichtsbarkeit Sozialhilfe Sozialplan Sozialrecht Spediteur Sperrzeitregelungen Sprungrevision Staatsangehörigkeit Staatsanwaltschaft Statthaftigkeit Statusdeutsche Stellvertretung Steuergeheimnis Steuern Stiftung Stiftung von Todes wegen Stille Gesellschaft Strafantrag Strafanzeige Strafbefehl Strafen Strafgesetzbuch (StGB) Strafmündigkeit Strafprozess Strafrecht Strafvollstreckungskammern Strafvollzugsgesetz (StVollzG) Straßenanliegergebrauch Straßenverkehrsordnung (StVO) Streik Streitgegenstand Streitgenossenschaft Streitverkündung Stufenklage Stundung Subordinationsrechtlicher Vertrag Sukzessivlieferungsvertrag Suspensiveffekt Säumnis