Tenor eines Urteils

Bedeutet Urteilsformel.
Der Tenor ist - neben dem Rubrum - zwingender Bestandteil eines jeden Urteils und fasst die Entscheidung des Gerichts in möglichst knapper und genauer Form zusammen.

Der Tenor besteht in der Regel aus:

  • der Entscheidung in der Hauptsache (Entscheidung über Haupt- und Nebenforderungen bzw. Anklage)
  • den Nebenentscheidungen (z. B. Kostenentscheidung, Vollstreckbarkeitsentscheidung, Rechtsmittelzulassung).

Im Strafurteil sind dem Tenor zu entnehmen:

  • die rechtliche Bezeichnung der Tat, wegen der der Angeklagte schuldig gesprochen wird
  • die Strafhöhe
  • die Strafaussetzung zur Bewährung
  • angeordnete Maßregeln der Besserung und Sicherung
  • eine Verwarnung mit Strafvorbehalt
  • das Absehen von Strafe

Die Bewährungszeit wird durch gesonderten Beschluss bestimmt und ist nicht Teil der Urteilsformel.