Umsatzsteuer

Besteuerung von Umsätzen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführt.

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) ist vom Unternehmer in Rechnung zu stellen und vom Empfänger der Leistung zu zahlen. Der Unternehmer hat die Steuer an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Wird die Leistung vom einem anderen Unternehmer wiederum zur Erzielung von Umsätzen verwendet, so kann dieser die bereits von ihm an den leistenden Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer von seiner Umsatzsteuer abziehen (Vorsteuerabzugsberechtigung).

Kleinunternehmer sind von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit, dürfen sie dann aber auch nicht auf ihren Ausgangsrechnungen ausweisen. Kleinunternehmer ist, wessen

  • Jahresumsatz im Vorjahr den Betrag von 16.620 EUR nicht überschritten hat und
  • Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR nicht überschreiten wird.

Es gibt zwei verschiedene Umsatzsteuertarife:

  • der allgemeine Steuersatz von 16 Prozent und
  • der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.

Der ermäßigte Steuersatz gilt beispielsweise für:

  • die meisten Lebensmittel,
  • Bücher und Zeitschriften,
  • die Verwertung von Urheberrechten oder
  • den Personennahverkehr.

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) enthält eine umfangreiche Liste gewerblicher und freiberuflicher Leistungen, auf die keine Umsatzsteuer erhoben werden muss.

Praxistipp:

Zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese wird vom Bundesamt für Finanzen erteilt.