Unternehmerpfandrecht

Das Unternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, d.h. es bedarf keiner vertraglichen Absprache, sondern entsteht - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - automatisch.

Der Unternehmer hat:

  • für alle vertraglichen Forderungen
  • ein gesetzliches Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Bestellers
  • bis der Besteller seinen Verpflichtungen (meist die Bezahlung) nachgekommen ist
  • und er im Besitz der Sachen ist.

Beispiele für ein Unternehmerpfandrecht sind (sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind):

  • Werkunternehmer an dem zur Reparatur übergebenen Wagen,
  • Juwelier an der zur Reparatur übergebenen Uhr,
  • Änderungsschneider an dem zur Änderung übergebenen Anzug.